Rechtsanwältin Sandra Funk
Bitte rufen Sie in meiner Kanzlei an oder schreiben Sie mir eine Nachricht. Daraufhin werde ich Sie zurückrufen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Eine Erstberatung kostet hier 190 € zzgl. Mehrwertsteuer (19 %), also insgesamt 226,10 €.
- Für eine Scheidung benötige ich Ihre Eheurkunde und die Geburtsurkunden der minderjährigen gemeinsamen Kinder.
- Für Unterhalt benötige ich die vollständige Adresse des Unterhaltsverpflichteten.
- Sollten Sie Beratungshilfe berechtigt sein, dann holen Sie sich bitte vor der Terminvereinbarung den Berechtigungsschein beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Sobald Ihnen dieser vorliegt kann hier ein Termin vereinbart werden.
- Falls Sie Verfahrenskostenhilfe berechtigt sind, stelle ich den Antrag bei Gericht für Sie. Dazu muss die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt und die angeforderten Belege mir zugesandt werden. Das notwendige Formular erhalten Sie bei mir in der Beratung.
Ich akzeptiere Bargeld und Überweisungen.
Eine Rechnung erhalten Sie nach der Beratung oder nach Beendigung des Mandates.
Sollten Sie eine Scheidung durch mich beantragen lassen, dann werde ich Ihnen nach der Antragstellung eine Rechnung in Höhe der hälftigen voraussichtlichen Anwaltskosten zusenden, welche dann gemäß der darin angegebenen Zahlungsfrist bezahlt werden muss. Die restlichen Anwaltskosten werden Ihnen nach Beendigung des Scheidungsverfahrens in Rechnung gestellt.
- Den Beratungshilfeschein beantrage ich nicht für Sie. Diesen müssen Sie vor einer Terminsvereinbarung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen. Sobald Ihnen der Beratungshilfeschein vorliegt, kann hier ein Termin vereinbart werden.
- Den Antrag für Verfahrenskostenhilfe beantrage ich bei Gericht für Sie. Dazu muss die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt und die angeforderten Belege mir zugesandt werden. Das notwendige Formular erhalten Sie bei mir in der Beratung.